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BFH Beschluss v. - VII B 15/09

Gesetze: MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 2, EnergieStG § 51, FGO § 115 Abs. 2

Keine grundsätzliche Bedeutung bei auslaufendem Recht; Begriff des Verheizens in § 4 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 953 Nr. 5
TAAAD-40088

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