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BFH Beschluss v. - VIII B 128/09

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1, FGO § 60, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Keine Zurechnung von Zinseinnahmen aufgrund nicht ausgezahlter Gutschriften, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist; Unterlassen einer einfachen Beiladung kein Verfahrensmangel

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 877 Nr. 5
DAAAD-40089

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