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BFH Beschluss v. - IX B 61/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 96 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1, EigZulG, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Grundsätzliche Bedeutung bei auslaufendem Recht (hier: Eigenheimzulage); Sicherung der Rechtseinheit; Gewährung rechtlichen Gehörs

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 932 Nr. 5
YAAAD-40095

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