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BFH Urteil v. - IX R 21/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 2

Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen

Leitsatz

Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen sind nicht allein deshalb als Herstellungskosten im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu werten, weil sie in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Mehrfamilienhauses stehen und im Vergleich zum Kaufpreis hoch sind oder gar ein Vielfaches des Kaufpreises ausmachen.
Aus der Höhe der Aufwendungen im Verhältnis zum Kaufpreis lässt sich keine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung für die Qualifikation als Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand ableiten, auch nicht aus Praktikabilitätserwägungen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 846 Nr. 5
EStB 2010 S. 175 Nr. 5
HFR 2010 S. 709 Nr. 7
KÖSDI 2010 S. 16988 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2010 S. 513
SAAAD-40097

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