Einkünfteerzielungsabsicht bei nur halbjähriger Vermietung einer Ferienwohnung
Leitsatz
Wird ein Ferienobjekt nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, muss die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschuss-Prognose überprüft werden. Das gilt gleichermaßen, wenn das Ferienobjekt (z.B. in der Wintersaison) überhaupt nicht genutzt und damit auch nicht zur Vermietung bereitgehalten wird. Als maßgebender Zeitpunkt für die Prognose ist auf den Erwerb des Objekts bzw. den Beginn der Vermietung abzustellen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 850 Nr. 5 StBW 2010 S. 487 Nr. 11 CAAAD-40098