gesetzliche Unfallversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung - Vergütung - Verletzungsartenverfahren - D-Arzt - Behandlungs- und Vergütungsvereinbarung - Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger - Entgeltvereinbarung für Krankenhäuser - Abrechnungsprüfung - Herausgabe von Krankenunterlagen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - Fälligkeit - Zurückbehaltungsrecht - gerichtliche Prüfung der medizinischen Erforderlichkeit der stationären Heilbehandlung - Übersendung der Behandlungsunterlagen ohne Einverständniserklärung des Versicherten
Leitsatz
1. Dem Krankenhausträger kann gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die stationäre Behandlung eines Versicherten ein Aufwendungsersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen.
2. Der Eintritt der Fälligkeit des Aufwendungsersatzanspruchs ist nicht von der Überlassung der Krankenunterlagen an den Unfallversicherungsträger zum Zwecke der Abrechnungsprüfung abhängig.