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BGH Urteil v. - XI ZR 187/09

Gesetze: § 13 BGB, § 675a BGB, § 675d BGB, § 4 UKlaG, Art 7 Abs 1 EWGRL 13/93, Art 7 Abs 2 EWGRL 13/93

Verbraucherschutz: Anspruch einer qualifizierten Einrichtung auf Zurverfügungstellung der Preis- und Leistungsverzeichnisse eines Kreditinstituts

Tatbestand

Der Kläger ist ein auf bankrechtlichen Verbraucherschutz spezialisierter Verbraucherschutzverband und als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die Beklagte ist eine Sparkasse.

Fundstelle(n):
DAAAD-40306

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