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BGH Urteil v. - V ZR 98/09

Gesetze: § 204 Abs 1 Nr 3 BGB

Leitsatz

Die unwirksame Zustellung des Mahnbescheids hindert den Eintritt der Verjährungshemmung nicht, wenn der Anspruchsinhaber für die wirksame Zustellung alles aus seiner Sicht Erforderliche getan hat, der Anspruchsgegner in unverjährter Zeit von dem Erlass des Mahnbescheids und seinem Inhalt Kenntnis erlangt und die Wirksamkeit der Zustellung ebenfalls in unverjährter Zeit in einem Rechtsstreit geprüft wird .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 838 Nr. 15
NJW 2010 S. 8 Nr. 15
NJW-RR 2010 S. 1438 Nr. 20
WM 2010 S. 984 Nr. 21
NAAAD-40320

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