Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 68/08

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c

Berufsausbildung neben einer Teilzeit- oder Vollzeiterwerbstätigkeit; Besuch eines Weiterbildungskollegs/Abendgymnasiums als Berufsausbildung

Leitsatz

Der Besuch eines Weiterbildungskollegs/Abendgymnasiums mit dem Ziel, einen höheren Schulabschluss zu erlangen, kann sowohl in Form von Vollzeit- als auch in Form von Teilzeitunterricht mit wöchentlich 20 Unterrichtsstunden als Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG beurteilt werden.
Eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Ausbildung schließt die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht aus. Die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte sind daher bei der Prüfung, ob der - ggf. anteilige - Jahresgrenzbetrag überschritten wurde, einzubeziehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 872 Nr. 5
EStB 2010 S. 215 Nr. 6
GAAAD-40396

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank