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BFH Beschluss v. - V B 99/09

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 3, FGO § 107 Abs. 1, GG Art. 103 Abs. 1, ZPO § 42, ZPO § 44 Abs. 2

Versagung des rechtlichen Gehörs bei mündlicher Verhandlung und Entscheidung in der Sache obwohl Antrag auf Terminverlegung gestellt wurde; Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten; Anforderungen an das Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 911 Nr. 5
KAAAD-40399

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