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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 2204/04

Gesetze: AO § 227

Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei doppelter Besteuerung

Leitsatz

  1. Sachliche Unbilligkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheides liegt nur dann vor, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die angebliche Fehlerhaftigkeit zu wehren.

  2. Dies gilt auch dann, wenn ein grob fehlerhaftes Urteil vorliegt, aber keine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wird

  3. Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit bei steuerlicher Doppelbelastung kommt nur dann in Betracht, wenn die Doppelbelastung beim Steuerpflichtigen selbst und nicht durch die Einziehung der Steuer bei einem Dritten eintritt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAD-40542

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