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BSG Urteil v. - B 2 U 35/08 R

Gesetze: § 8 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB 7, § 550 S 2 RVO vom , § 550 Abs 2 Nr 1 RVO vom

Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Unterbrechung - Abholen des Kindes - musikalische Früherziehung - Wegeunfall - keine Analogie mangels Regelungslücke - Verbringen des Kindes in fremde Obhut

Leitsatz

Unterbricht ein Beschäftigter einen Betriebsweg, um sein mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebendes Kind wegen der beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen, unterliegt er hierbei - anders als bei einem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:120110UB2U3508R0

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 1767 Nr. 32
DB 2010 S. 9 Nr. 23
NJW 2011 S. 105 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2010 S. 3344
OAAAD-40658

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