Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 48/09

Gesetze: AO § 218 Abs. 3, AO § 233, AO § 233a, UmwStG § 21 Abs. 2

Keine Verzinsung von zu Unrecht nicht ausgezahlten Steuerguthabens; Steuerstundungen beeinflussen die Höhe der Zinsen nach § 233a AO nicht

Leitsatz

Ein zu Unrecht nicht ausgezahltes Steuerguthaben kann weder nach § 233a AO noch nach einer anderen Vorschrift verzinst werden. Der AO lässt sich kein allgemeiner Grundsatz des Inhalts entnehmen, dass Ansprüche des Steuerpflichtigen aus dem Steuerschuldverhältnis stets zu verzinsen sind. § 233 Satz 1 AO bestimmt im Gegenteil, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nur verzinst werden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Für die Zinsberechnung nach § 233a AO spielt es keine Rolle, ob und inwieweit Steuerbeträge gestundet sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 827 Nr. 5
HFR 2010 S. 802 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2010 S. 1582
WAAAD-40690

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank