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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 218/2009

Gesetze: AO § 165 Abs. 1 S. 1

Vorläufigkeit eines Einkommensteuerbescheides bezüglich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

Eine vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO ist insbesondere in Fällen gerechtfertigt, in denen die Voraussetzungen der Steuer erst durch Beurteilung eines längeren Zeitraums festgestellt werden können, wie z. B. bei der Frage, ob der Steuerpflichtige Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht hat oder ob es sich um Liebhaberei handelt.

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Fundstelle(n):
LAAAD-40821

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