Wohnraummiete: Berechnung der Mietminderung bei über 10%iger Unterschreitung der mit einer ca.-Angabe vereinbarten Wohnfläche
Leitsatz
1. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen (im Anschluss an ) .
2. Für die Berechnung der Minderung ist in diesem Fall ebenfalls die prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl maßgebend und nicht eine um eine Toleranzspanne verringerte Flächenabweichung (im Anschluss an ) .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2010 S. 8 Nr. 15 NJW 2010 S. 1745 Nr. 24 NJW 2010 S. 8 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 12/2010 S. 881 ZIP 2010 S. 27 Nr. 14 JAAAD-40907