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BGH Urteil v. - VIII ZR 144/09

Gesetze: § 536 BGB

Wohnraummiete: Berechnung der Mietminderung bei über 10%iger Unterschreitung der mit einer ca.-Angabe vereinbarten Wohnfläche

Leitsatz

1. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen (im Anschluss an ) .

2. Für die Berechnung der Minderung ist in diesem Fall ebenfalls die prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl maßgebend und nicht eine um eine Toleranzspanne verringerte Flächenabweichung (im Anschluss an ) .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 8 Nr. 15
NJW 2010 S. 1745 Nr. 24
NJW 2010 S. 8 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2010 S. 881
ZIP 2010 S. 27 Nr. 14
JAAAD-40907

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