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BSG Beschluss v. - B 6 KA 20/09 B

Gesetze: § 95 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 9 SGB 5, § 116 SGB 5, § 135 Abs 2 SGB 5

Vertragsärztliche Versorgung - keine rückwirkende Zuerkennung von Zulassungen oder Ermächtigungen und Genehmigungen zur Anstellung von Ärzten oder Erbringung bestimmter Leistungen

Tatbestand

Zwischen dem zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Kläger und der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) ist umstritten, ob die Beklagte Koloskopieleistungen des Klägers vergüten muss, die dieser vor Erteilung der Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung von Koloskopien durchgeführt hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:030210BB6KA2009B0

Fundstelle(n):
SAAAD-40930

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