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BFH Urteil v. - II R 15/09

Gesetze: BewG § 145 Abs. 3, FGO § 139 Abs. 4

Bindung des Finanzamts an die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte bei der Grundstücksbewertung

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer eines erschließungsbeitragsfreien Grundstücks darf das Finanzamt den vom Gutachterausschuss ermittelten und ihm mitgeteilten Bodenrichtwert für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland bei lediglich mündlicher Absprache mit dem Gutachterausschuss nicht um einen Zuschlag für Erschließungskosten erhöhen. Dass der Gutachterausschuss nicht bereit war, Bodenrichtwerte für erschließungsbeitragsfreies Bauland zu ermitteln und dem Finanzamt mitzuteilen, geht zu Lasten des Finanzamts.
Die in R 161 Abs. 6 Satz 6 ErbStR 2003 vorgesehene "Abstimmung mit dem Gutachterausschuss" kann nicht durch bloße Meinungsäußerungen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu den von einer Gemeinde mitgeteilten Erschließungskosten ersetzt werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1085 Nr. 6
StBW 2010 S. 400 Nr. 9
NAAAD-40988

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