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BFH Beschluss v. - IV B 103/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung des Steuerbescheids aufgrund von Treu und Glauben

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1115 Nr. 6
XAAAD-40989

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