Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen trotz der Nichterfüllung der Nachweispflichten; Ermessensreduzierung auf Null im Billigkeitsverfahren
Leitsatz
Steht trotz der Nichterfüllung der Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage fest, dass die materiellen Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 bis Abs. 3a UStG vorliegen, kann die Ausfuhrlieferung gleichwohl steuerfrei sein. Eine analoge Anwendung des § 6a Abs. 4 UStG auf Ausfuhrlieferungen kommt nicht in Betracht. Ob die Grundsätze des Vertrauensschutzes die Gewährung der Steuerbefreiung gebieten, obwohl die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung im Sinne des § 6 Abs. 1 UStG nicht erfüllt sind, kann nur im Billigkeitsverfahren, nicht aber im Festsetzungsverfahren entschieden werden. Auch wenn sich der Steuerpflichtige bereits im Festsetzungsverfahren auf Vertrauensschutzgesichtspunkte beruft, sind diese deshalb grundsätzlich gemäß § 163 AO im Billigkeitsverfahren zu berücksichtigen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1141 Nr. 6 DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 16 HFR 2010 S. 631 Nr. 6 KÖSDI 2010 S. 17028 Nr. 7 UR 2010 S. 416 Nr. 11 YAAAD-40993