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BFH Urteil v. - V R 8/09

Gesetze: UStG § 4 Nr. 1, UStG § 6, UStG § 6a, UStDV § 8 Abs. 1, AO § 163, AO § 5, AO § 227

Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen trotz der Nichterfüllung der Nachweispflichten; Ermessensreduzierung auf Null im Billigkeitsverfahren

Leitsatz

Steht trotz der Nichterfüllung der Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage fest, dass die materiellen Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 bis Abs. 3a UStG vorliegen, kann die Ausfuhrlieferung gleichwohl steuerfrei sein.
Eine analoge Anwendung des § 6a Abs. 4 UStG auf Ausfuhrlieferungen kommt nicht in Betracht.
Ob die Grundsätze des Vertrauensschutzes die Gewährung der Steuerbefreiung gebieten, obwohl die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung im Sinne des § 6 Abs. 1 UStG nicht erfüllt sind, kann nur im Billigkeitsverfahren, nicht aber im Festsetzungsverfahren entschieden werden. Auch wenn sich der Steuerpflichtige bereits im Festsetzungsverfahren auf Vertrauensschutzgesichtspunkte beruft, sind diese deshalb grundsätzlich gemäß § 163 AO im Billigkeitsverfahren zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1141 Nr. 6
DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 16
HFR 2010 S. 631 Nr. 6
KÖSDI 2010 S. 17028 Nr. 7
UR 2010 S. 416 Nr. 11
YAAAD-40993

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