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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 388/07

Gesetze: MinöStG § 1 Abs. 2 Nr. 5

Steuerbefreiung für Erdgas bei Herstellung von Trockenstärke

Leitsatz

Die Verwendung von direkt mit Erdgas befeuerten Trocknern zur Herstellung von Trockenstärke ist als ein die Mineralölsteuerfreiheit ausschließendes Verheizen anzusehen. Das verwendete Erdgas wird nicht i. S. v. § 4 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG zu anderen Zwecken als zum Verheizen verwendet, da die Einwirkung der Erdgasbestandteile auf die Stärke erst dann erfolgt, wenn die Wärmeenergie bereits gewonnen ist.

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Erdgas bei zusammenhängenden Verwendungsvorgängen innerhalb eines Geräts oder einer Maschine überwiegend für begünstigte Zwecke verwendet wird (§ 17 Nr. 11 MinöStV).

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Fundstelle(n):
QAAAD-41142

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