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BAG Beschluss v. - 7 ABR 46/08

Gesetze: BetrVG § 40 Abs. 2 i.V.m. § 51 Abs. 1; BetrVG § 50 Abs. 1 S. 1; BetrVG § 80 Abs. 2 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Gesamtbetriebsrat kann nach § 51 Abs. 1 iVm. § 40 Abs. 2 BetrVG vom Arbeitgeber die Freischaltung der in seinem Büro und der in betriebsratslosen Verkaufsstellen vorhandenen Telefone zum Zwecke der wechselseitigen Erreichbarkeit verlangen.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1212 Nr. 20
DB 2010 S. 1188 Nr. 21
DB 2010 S. 16 Nr. 17
DStR-Aktuell 2010 S. 13 Nr. 20
MAAAD-41165

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