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BAG Urteil v. - 3 AZR 233/09

Tatbestand

Der Kläger verlangt von den Beklagten eine Betriebsrente, die er ab dem 1. Januar 2008 so berechnet haben will, als würden auf ihn für Beschäftigungszeiten seit dem 1. Juli 1993 dieselben Regeln angewandt werden wie für Angestellte.

Fundstelle(n):
StBW 2010 S. 187 Nr. 4
AAAAD-41169

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