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BGH Beschluss v. - V ZB 130/09

Gesetze: § 1004 Abs 1 BGB

Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer Hecke auf dem Grundstück des vermietenden Sondernutzungsberechtigten

Leitsatz

Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung einer Störung (und nicht bloß zur Duldung der Störungsbeseitigung) verpflichtet sein .

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 2656 Nr. 36
NJW 2010 S. 6 Nr. 18
NJW-RR 2010 S. 807 Nr. 12
DAAAD-41194

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