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BGH Urteil v. - IV ZR 207/08

Gesetze: § 21 Abs 2 Nr 2 InsO, § 398 BGB, § 399 BGB, § 808 Abs 1 BGB, § 4 VVG

Legitimationswirkung des Versicherungsscheins: Befreiende Leistung an den Inhaber des Versicherungsscheins einer Lebensversicherung trotz unwirksamer Abtretung der Versicherungsansprüche infolge insolvenzbedingter Verfügungsbeschränkung des Versicherungsnehmers

Tatbestand

Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter von der Beklagten die Auszahlung der Rückkaufswerte von fünf Kapitallebensversicherungen, die der Schuldner bei der Beklagten abgeschlossen hatte.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2010 S. 904 Nr. 13
ZIP 2010 S. 890 Nr. 18
MAAAD-41207

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