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BGH Urteil v. - III ZR 254/09

Gesetze: § 307 BGB, § 652 BGB, § 655 BGB, § 296 SGB 3, § 297 Nr 1 SGB 3, § 421g Abs 2 SGB 3

Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die Pflicht des Auftraggebers zur Vergütungszahlung unabhängig von der Beschäftigungsdauer; Anwendbarkeit der maklerrechtlichen Regelung über die richterliche Herabsetzung der Vermittlungsvergütung

Leitsatz

1. Zur Frage der Wirksamkeit einer (formularmäßigen) Vereinbarung, wonach der Auftraggeber (Arbeitsuchende) dem privaten Arbeitsvermittler den gesamten Betrag der geschuldeten Vergütung in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt, höchstens 2.000 €, unabhängig von der tatsächlichen Dauer des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses zu entrichten hat .

2. Zur Anwendung von § 655 BGB auf einen Vertrag über die Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 296 SGB III .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 8 Nr. 16
NJW 2010 S. 3222 Nr. 44
UAAAD-41226

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