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BSG Urteil v. - B 4 AS 77/08 R

Leitsatz

Leitsatz:

Die Ersatzbeschaffung ist der Erstausstattung einer Wohnung mit Einrichtungsgegenständen dann wertungsmäßig gleich zu setzen, wenn vorhandene Ausstattungsgegenstände allein durch einen vom Grundsicherungsträger veranlassten Umzug in eine angemessene Wohnung unbrauchbar geworden sind.

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 462 Nr. 7
FAAAD-41257

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