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BFH Beschluss v. - XI B 34/09

Gesetze: AO § 118, FGO § 44, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 13b

Revisionszulassung nur bei klärungsbedürftiger und klärbarer Rechtsfrage; keine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Schuldner abholt und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst verwertet

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1142 Nr. 6
WAAAD-41328

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