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BFH Beschluss v. - I B 89/09

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Trägt eine GmbH, die an einer GbR beteiligt ist, dort entstandene "entnahmebedingte" Schuldzinsen, die dort als Betriebsausgaben anzusehen sind, können verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1129 Nr. 6
XAAAD-41332

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