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BFH Urteil v. - IX R 51/09

Gesetze: EigZulG § 17

Förderzeitraum der Genossenschaftsförderung nach § 17 EigZulG endet mit dem Ablauf des Jahres des Liquidationsbeschlusses

Leitsatz

Der Zeitraum der Förderung der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nach § 17 EigZulG endet bei Liquidation der Genossenschaft mit dem Ablauf des Jahres des Liquidationsbeschlusses.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1088 Nr. 6
EStB 2010 S. 296 Nr. 8
QAAAD-41343

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