Keine Sonderabschreibungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, wenn ihr die gekaufte Immobilie nicht bis zum zugerechnet werden kann; Voraussetzungen für die Gründung einer sog. "Konservierungsgesellschaft"
Leitsatz
Eine vermögensverwaltende GbR kann für die Anschaffung einer Immobilie keine Sonderabschreibungen nach § 4 FördG vornehmen, wenn sie nach dem Willen der Vertragsparteien über die Immobilie bis zum wirtschaftlich nicht verfügen konnte und bis zu diesem Zeitpunkt auch keine Zahlungen auf den Kaufpreis (Anzahlungen) geleistet hat. Die im (BStBl 1996 I S. 1516) zur Erhaltung des Anspruchs auf Sonderabschreibungen enthaltene Gestaltungsempfehlung für die Gründung einer sog. Konservierungsgesellschaft setzt voraus, dass die GbR die Immobilie tatsächlich im maßgeblichen Förderzeitraum erwirbt. Das ist nicht der Fall, wenn sie noch nicht auf das von ihr gekaufte Grundstück einwirken kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2010 S. 1099 Nr. 6 AAAAD-41344