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FG Münster Urteil v. - 6 K 4443/07 AO

Gesetze: AO § 218, EStG § 34, EStG § 36 Abs 2 Nr 2

Anrechnung:

Keine Anrechnung, wenn entsprechende Einkünfte nicht erkennbar berücksichtigt

Leitsatz

1) Steuerabzugsbeträge, die auf Arbeitslohn für mehrere Jahre entfallen, sind nicht anzurechnen, wenn der Arbeitslohn nicht bei der Einkommensteuerveranlagung erfasst ist.

2) Ist ein Schätzungsbescheid ergangen, kann eine Anrechnung nur erfolgen, wenn erkennbar auch derartige Einkunftsteile enthalten sind.

Fundstelle(n):
WAAAD-42018

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