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BAG Urteil v. - 3 AZR 842/08

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch darüber, ob sich die Betriebsrente des Kläger so berechnet, als würden auf ihn für Beschäftigungszeiten seit dem 1. Juli 1993 dieselben Regeln angewandt werden wie für Angestellte.

Fundstelle(n):
StBW 2010 S. 187 Nr. 4
VAAAD-42040

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