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BFH Beschluss v. - VII B 166/09

Gesetze: InsO § 13, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Erledigung des Insolvenzantrags mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Begründung des besonderen Feststellungsinteresses bei Umstellung des Klageantrags auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Insolvenzantrags

Leitsatz

Der Insolvenzantrag des Finanzamts erledigt sich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Kann nämlich der Antrag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr zurückgenommen werden, so bedeutet dies, dass seine Rechtmäßigkeit keine Bedeutung für das einmal eröffnete Insolvenzverfahren mehr hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1122 Nr. 6
UAAAD-42156

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