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BFH Beschluss v. - VII B 199/09

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 4, FGO § 116 Abs. 6, ZPO § 240, InsO § 313

Keine vorschriftsmäßige Vertretung, wenn am Tag der mündlichen Verhandlung bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1106 Nr. 6
EAAAD-42157

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