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BFH Beschluss v. - VIII B 204/09

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1

Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Hingabe von Darlehensmittel an den Gesellschafter als Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft, wenn eine Rückzahlungsverpflichtung nicht begründet werden sollte

Fundstelle(n):
BFH/NV 2010 S. 1112 Nr. 6
JAAAD-42164

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