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Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - Entwurf
Bezug:
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Abgestimmter Entwurf
Aktualisierung des (BStBl 2008 I S. 390)
Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen wurde das zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (BStBl 2008 I S. 390) überarbeitet. Es wird bis zur abschließenden Prüfung der Rz. 177 bis 203 als abgestimmter Entwurf veröffentlicht.
Verabschiedete Fassung: Siehe
Zum Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 und zur Besteuerung von Versorgungsbezügen nach § 19 Abs. 2 sowie von Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
A. Abzug von Vorsorgeaufwendungen – § 10 EStG –
I. Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
1. Begünstigte Beiträge
a) Beiträge im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchstabe a EStG
aa) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen
1 Als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind Beiträge an folgende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen:
Deutsche Rentenversicherung Bund,
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
Deutsche Rentenversic...