Berichtigung der Kapitalertragsteuer nach einer
überhöhten Vorabausschüttung, die einen Erstattungsanspruch nach
§§ 30, 31 GmbHG auslöst?
Tatbestand
Die Gesellschafter der Klägerin und Revisionsbeklagten
(Klägerin), einer GmbH, beschlossen am 8. Dezember 1994 für das
Streitjahr 1994 die Ausschüttung einer Vorabdividende in Höhe von 35
000 DM zum 15. Dezember 1994. Die Vorabdividende wurde unter der Bedingung
gewährt, dass der endgültige Jahresüberschuss die Vorabdividende
auch decke; anderenfalls sollte der nichtgedeckte Teil zurückgezahlt
werden. Nach Auszahlung des Betrages gab die Klägerin eine entsprechende
Anmeldung über Kapitalertragsteuer von 8 750 DM ab.
Fundstelle(n): BFH/NV 2002 S. 222 Nr. 2 RAAAD-42264