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BFH Urteil v. - I R 60, 61/00

Gesetze: EStG § 43 Abs. 1 Nr. 1EStG § 44 Abs. 2 Satz 1KStG § 8KStG § 46 Nr. 1KStG § 29 Abs. 1KStG § 27 Abs. 1, 3

Berichtigung der Kapitalertragsteuer nach einer überhöhten Vorabausschüttung, die einen Erstattungsanspruch nach §§ 30, 31 GmbHG auslöst?

Tatbestand

Die Gesellschafter der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH, beschlossen am 8. Dezember 1994 für das Streitjahr 1994 die Ausschüttung einer Vorabdividende in Höhe von 35 000 DM zum 15. Dezember 1994. Die Vorabdividende wurde unter der Bedingung gewährt, dass der endgültige Jahresüberschuss die Vorabdividende auch decke; anderenfalls sollte der nichtgedeckte Teil zurückgezahlt werden. Nach Auszahlung des Betrages gab die Klägerin eine entsprechende Anmeldung über Kapitalertragsteuer von 8 750 DM ab.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2002 S. 222 Nr. 2
RAAAD-42264

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