Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1843/08

Gesetze: EStG 2007 § 32 Abs. 4 Satz 2

Berücksichtigung ausbildungsbedingter Mehraufwendungen bei der Ermittlung des Grenzbetrages für die Einkünfte und Bezüge des Kindes

Leitsatz

Bei der Anschaffung eines Notebooks ist entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 6 Abs. 2 EStG der Betrag als ausbildungsbedingter Mehraufwand zu berücksichtigen, der sich bei Verteilung der Anschaffungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer ergibt.

Aufwendungen für erhöhten Lebensbedarf wegen einer auswärtigen Unterbringung eines ledigen Auszubildenden können nicht als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen werden können.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2010 S. 2850
TAAAD-42301

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank