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BAG Beschluss v. - 1 ABR 55/08

Gesetze: § 23 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 95 Abs 3 S 1 Alt 2 BetrVG, § 100 Abs 1 BetrVG, § 100 Abs 2 BetrVG, § 322 Abs 1 ZPO, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO

Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

Leitsatz

Der Streitgegenstand eines Beschlussverfahrens, in dem der Betriebsrat den Arbeitgeber auf die künftige Unterlassung von mitbestimmungswidrig durchgeführten Versetzungen in Anspruch nimmt, bestimmt sich nach dem zur Entscheidung gestellten Antrag und dem zu seiner Begründung angeführten Anlassfall. Die diesem zugrunde liegende Verletzungshandlung muss der Betriebsrat in seinem Antrag abstrahierend beschreiben.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1276 Nr. 21
DB 2010 S. 9 Nr. 18
DB 2011 S. 120 Nr. 2
DStR-Aktuell 2010 S. 12 Nr. 23
NJW 2010 S. 10 Nr. 23
NAAAD-42342

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