Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 3 AZR 216/09

Gesetze: § 1b Abs 1 S 4 BetrAVG, § 1b Abs 4 S 1 BetrAVG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 242 BGB, § 421 BGB, § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG

Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

Leitsatz

1. Der bloße Statusunterschied zwischen Arbeitern und Angestellten kann eine Ungleichbehandlung in einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung nicht rechtfertigen. Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig an einen Lebenssachverhalt angeknüpft wird, der geeignet ist, gemessen am Differenzierungsgrund die in der anknüpfenden Regelung vorgesehenen unterschiedlichen Rechtsfolgen zu tragen.

2. Wird ein Versorgungsberechtigter durch die Versorgungsordnung einer Gruppenunterstützungskasse, in die er aufgenommen ist, benachteiligt, richten sich Ansprüche auf Gleichbehandlung nicht nur gegen seinen - ehemaligen - Arbeitgeber, sondern auch gegen die Gruppenunterstützungskasse.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 499 Nr. 9
DB 2010 S. 9 Nr. 18
DStR-Aktuell 2010 S. 13 Nr. 20
NJW 2010 S. 3388 Nr. 46
NJW 2010 S. 8 Nr. 21
StBW 2010 S. 187 Nr. 4
ZIP 2010 S. 1972 Nr. 40
RAAAD-42345

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank