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BAG Urteil v. - 3 AZR 416/08

Tatbestand

Der Kläger verlangt vom Beklagten eine Betriebsrente, die er so berechnet haben will, als würden auf ihn für Beschäftigungszeiten seit dem 1. Juli 1993 die selben Regeln angewandt werden wie für Angestellte und begehrt in rechnerisch unstreitiger Höhe Zahlungen für den Zeitraum vom 1. August 2004 bis zum 31. Januar 2008.

Fundstelle(n):
StBW 2010 S. 187 Nr. 4
WAAAD-42352

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