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BAG Urteil v. - 3 AZR 454/08

Tatbestand

Der Kläger verlangt von den Beklagten eine Betriebsrente, die er so berechnet haben will, als würden auf ihn für Beschäftigungszeiten seit dem 1. Juli 1993 die selben Regeln angewandt werden wie für Angestellte und begehrt - soweit für die Revisionsinstanz von Interesse - Zahlung bis zum 31. Dezember 2006 rückständiger Betriebsrente in rechnerisch unstreitiger Höhe sowie die Feststellung einer Verpflichtung der Beklagten, ab diesem Zeitpunkt weitere Zahlungen zu leisten.

Fundstelle(n):
StBW 2010 S. 187 Nr. 4
UAAAD-42357

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