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BAG Urteil v. - 3 AZR 458/08

Tatbestand

Der Kläger verlangt von den Beklagten eine Betriebsrente, die er so berechnet haben will, als würden auf ihn für Beschäftigungszeiten seit dem 1. Juli 1993 dieselben Regeln angewandt werden wie für Angestellte und begehrt - soweit für die Revisionsinstanz von Interesse - die Feststellung einer Verpflichtung der Beklagten, ab dem 1. Januar 2007 eine monatliche Betriebsrente von 20,29 % der pensionsfähigen Bezüge zu zahlen.

Fundstelle(n):
StBW 2010 S. 187 Nr. 4
EAAAD-42358

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