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BAG Urteil v. - 3 AZR 461/08

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch darüber, ob sich die Betriebsrente des Klägers nach der Versorgungsregelung des Beklagten vom 24. Juni 2004 so berechnet, als würden auf ihn für Beschäftigungszeiten seit dem 1. Juli 1993 die selben Regeln angewandt werden wie für Angestellte.

Fundstelle(n):
StBW 2010 S. 187 Nr. 4
LAAAD-42360

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