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BAG Urteil v. - 3 AZR 818/08

Tatbestand

Der Kläger verlangt vom Beklagten eine Betriebsrente, die er so berechnet haben will, als würden auf ihn für Beschäftigungszeiten seit dem 1. Juli 1993 dieselben Regeln angewandt werden wie für Angestellte und begehrt deshalb - soweit für die Revisionsinstanz von Interesse - in rechnerisch unstreitiger Höhe Zahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Mai 2007.

Fundstelle(n):
StBW 2010 S. 187 Nr. 4
TAAAD-42366

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