Insolvenzverfahren: Hilfsweise gestellter Insolvenz- und Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners für den Fall der Zulässigkeit und Begründetheit des Gläubigerantrags
Leitsatz
Einem Schuldner ist es verwehrt, sich gegen den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hauptsächlich mit dem Einwand zu verteidigen, der Antrag sei unzulässig oder unbegründet, und nur hilfsweise für den Fall, dass das Insolvenzgericht den Antrag des Gläubigers für zulässig und begründet hält, einen eigenen Insolvenzantrag verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2010 S. 8 Nr. 18 DStR 2010 S. 1344 Nr. 26 DStR-Aktuell 2010 S. 13 Nr. 19 NJW 2010 S. 8 Nr. 19 NJW-RR 2010 S. 1199 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2010 S. 1584 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2010 S. 604 ZIP 2010 S. 888 Nr. 18 FAAAD-42388