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BGH Urteil v. - VIII ZR 177/09

Gesetze: Art 11 Abs 1 WoBindG BY, § 10 Abs 1 WoBindG, § 28 Abs 4 BVO 2, § 307 Abs 1 BGB

Mietpreisbindung: Mieterhöhung um den Zuschlag auf die Kostenmiete bei Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel

Leitsatz

Bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum ist der Vermieter berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4  BV 2 zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist (Abgrenzung zu BGH, , VIII ZR 181/07, BGHZ 177, 186) .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 1590 Nr. 22
NJW 2010 S. 8 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2010 S. 1039
JAAAD-42407

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