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BGH Beschluss v. - XII ZB 166/09

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 139 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax; Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nach Fristablauf

Fundstelle(n):
HAAAD-42425

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