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BSG Urteil v. - B 4 AS 49/09 R

Gesetze: § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst a SGB 2, § 3 Abs 3 SGB 2, § 33 Abs 1 S 1 SGB 2, § 1353 Abs 1 S 2 BGB, § 1360 BGB, § 1361 BGB, § 1567 Abs 1 BGB

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt lebende Ehegatten - Anwendung von familienrechtlichen Grundsätzen - Trennungswille

Leitsatz

Eine Bedarfsgemeinschaft von Eheleuten im Sinn des SGB 2 kann auch bei Ehen ohne gemeinsamen räumlichen Lebensmittelpunkt vorliegen. Für die Annahme "dauernden Getrenntlebens" muss gemäß familienrechtlichen Grundsätzen zur räumlichen Trennung ein nach außen erkennbarer Trennungswille eines Ehegatten zur Lösung des einvernehmlich gewählten Ehemodells hinzutreten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2010:180210UB4AS4909R0

Fundstelle(n):
NJW 2010 S. 10 Nr. 26
NJW 2011 S. 172 Nr. 3
SAAAD-42456

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