Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt lebende Ehegatten - Anwendung von familienrechtlichen Grundsätzen - Trennungswille
Leitsatz
Eine Bedarfsgemeinschaft von Eheleuten im Sinn des SGB 2 kann auch bei Ehen ohne gemeinsamen räumlichen Lebensmittelpunkt vorliegen. Für die Annahme "dauernden Getrenntlebens" muss gemäß familienrechtlichen Grundsätzen zur räumlichen Trennung ein nach außen erkennbarer Trennungswille eines Ehegatten zur Lösung des einvernehmlich gewählten Ehemodells hinzutreten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2010:180210UB4AS4909R0
Fundstelle(n): NJW 2010 S. 10 Nr. 26 NJW 2011 S. 172 Nr. 3 SAAAD-42456