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BVerwG Urteil v. - 8 C 38/09

Gesetze: Art 9 Abs 3 GG, § 5 Abs 1 TVG, § 5 Abs 4 TVG, § 42 Abs 2 VwGO, § 43 Abs 1 VwGO, § 43 Abs 2 VwGO, § 86 Abs 3 VwGO

Feststellungsklage gegenüber Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Leitsatz

Die Klage eines Arbeitgeberverbandes mit dem Antrag festzustellen, er werde durch die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages gemäß § 5 Abs. 1 TVG im Baugewerbe (Bundesrahmentarifvertrag für Arbeiter, Tarifvertrag über Sozialkassen), den konkurrierende Tarifvertragsparteien abgeschlossen haben, in seinem Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG verletzt, ist gemäß § 43 Abs. 1 VwGO zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 407 Nr. 6
XAAAD-42463

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